Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der 
Hundepension Blaumühle

 

§1 Vertragsinhalt

Mit Vertragsabschluss (telefonische, schriftliche oder mündliche Buchung einer Hundebetreuung) vereinbaren die Parteien die Beherbergung des im Kundenstammdatenblatt aufgelisteten Hundes für einen befristeten Zeitraum in den Räumlichkeiten der Hundepension Blaumühle. Die Hundepension garantiert für die Dauer des Aufenthalts die artgerechte Pflege und Betreuung des Tieres. Der Vertragspartner versichert, dass er der ordnungsgemäße Halter des Tieres und berechtigt ist, diese/s in die Obhut der Hundepension Blaumühle zu geben. Ferner versichert der Halter, dass er willens und in der Lage ist, die durch die Betreuung entstehenden Kosten zu tragen. Sofern der Auftraggeber nicht der Halter der/s Tiere/s ist, versichert er, im ausdrücklichen Auftrag des Tierhalters zu handeln. Fehlt es an einer schriftlichen Bevollmächtigung oder stellt der Tierhalter eine Bevollmächtigung in Abrede, bestätigt der Übergebende/Auftraggeber, dass er für die entstehenden Kosten aufkommt.

 

 

§2 Haftungsnachweis

Der Hundehalter versichert, dass für den Hund während des Aufenthalts in der Hundepension eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

 

 

§3 Haftungsumfang

Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Eine Haftungseinschränkung durch diesen Vertrag besteht nicht. Sämtliche Schäden, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter gemäß den Richtlinien der §§ 833, 834 BGB zu regulieren.

 

Der Halter haftet insbesondere auch für Personenschäden, die der Hund gegenüber dem Pensionspersonal und Dritten verursacht, sowie Schäden gegenüber Artgenossen des Hundes und anderen Tieren. Der Hundehalter haftet ebenfalls in vollem Umfang für durch den Hund verursachten Sach- und Personenschäden, die durch die individuell vereinbarte Buchung von Auslaufflächen und Gerätschaften entstehen.

 

Die Hundepension haftet nicht gemäß § 834 BGB bei mangelnden oder fehlerhaften Aussagen zum Tier auf dem Kundenstammdatenblatt und für Schäden resultierend aus mangelhafter oder nicht sachgemäßer Ausstattung des Hundes (Halsband, Geschirr, Leine, etc.) durch den Hundehalter.

 

Speziell haftet die Hundepension nicht für Biss- oder sonstige Verletzungen des Hundes, die u.a. durch Gruppenhaltung entstehen können, für auftretende Erkrankungen des Hundes während und nach seiner Betreuungszeit sowie Parasitenbefall, oder für mitgebrachte Hunde-Utensilien (z.B. Halsbänder, Körbe, Leinen, etc.), die während des Aufenthalts zerstört werden.

Außerdem haftet die Hundepension nicht für die aus dem Freilauf ohne Leine entstehenden Risiken, sofern der Hundehalter sich damit für die Betreuungszeit einverstanden erklärt hat.

Die Hundepension haftet nicht für das Ableben des Hundes während der Betreuungszeit.

 

 

 

 

§4 Gesundheitserklärung, Verhalten bei Krankheit/Verletzung des Tieres/Senioren

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme einen Impfschutz gegen Tollwut sowie den sonstigen Standardinfektionsschutz (Impfung gegen Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis) aufweisen. Die Impfung muss spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt worden sein und ist durch Vorlage des Impfpasses zu belegen. Der Impfpass verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes in der Hundepension.

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund gesund und frei von Parasiten sowie entwurmt der Hundepension zur Betreuung zu übergeben. Für die Hundepension entstehende Folgekosten aufgrund von Nichtbeachtung dieser Klausel trägt der Hundehalter in vollem Umfang.

 

Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben und die Medikamente (sowie speziell benötigtes Futter) bei Abgabe des Hundes mit zu übergeben.

 

Sollte der Hund während seines Aufenthalts in der Hundepension erkranken oder sich verletzen, so räumt der Hundehalter der Hundepension das Recht ein, den Hund gemäß den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters bei einem Tierarzt der Wahl der Hundepension vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen (Fahrtkostenerstattung 0,50€/km). Die Hundepension tritt bei Bedarf in Vorleistung. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Behandlungs- und folgende Arzneimittelkosten in voller Höhe selbst zu tragen und etwaige Auslagen der Hundepension bei Abholung des Hundes umgehend zu erstatten.

 

Die Hundepension verpflichtet sich, den Halter oder den ernannten Vertreter im Fall von während der Dauer des Aufenthalts auftretenden schweren Erkrankungen oder Verletzungen innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Die Hundepension behält sich das Recht vor, den Halter bzw. seinen Vertreter ebenfalls zu informieren, sofern sich bei Beginn des Aufenthalts schon bestehende und der Hundepension mitgeteilte chronische Krankheitsbilder trotz Behandlung durch die Hundepension gemäß den Weisungen des Hundehalters verschlechtern.

 

Bei ansteckenden Krankheiten, die während des Aufenthalts ausbrechen, ist die Pension berechtigt, den Hund zu isolieren. Die damit verbundenen Mehrkosten trägt der Hundehalter. Die Hundepension behält sich für diesen Fall vor, den Unterbringungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen und den Hund aus der Pension zu entfernen, um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden.

 

Im Fall von alten (ab 10 Jahren) und/oder kranken Hunden behält sich die Hundepension Blaumühle im Einzelfall bei Urlaubsantritt das Recht vor, die Betreuung zu verweigern. Die Unterbringung außerhalb des gewohnten Umfelds eines Hundes kann für das Tier trotz aller Bemühungen der Betreuer Stress verursachen, der sich negativ auf das Immunsystem auswirken kann. Sollte der Hundehalter dennoch auf eine Betreuung bestehen, übernimmt die Hundepension Blaumühle keine Verantwortung für etwaige physische und psychische Folgen und kann auch für mögliche Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden.

 

 

§5 Läufigkeit bei Hündinnen

Die Hundepension Blaumühle behält sich das Recht vor, aufgrund des

durch eine Läufigkeit entstehenden Mehraufwands einen Aufschlag von bis zu 2,50 €/Tag für die Dauer der Läufigkeit im Pensionszeitraum zu berechnen. Haftungs- und Regressansprüche an die

Hundepension Blaumühle aus ungewollten Schwangerschaften aufgrund einer Läufigkeit während der Aufenthaltsdauer sind ausgeschlossen.



 

§6 Kosten

Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit zu mindestens 50 % im Voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunfts- und Abholtag mitberechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte der Hund vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Beträge unter 100,00 € sind im Voraus bei der Buchung zu entrichten

 

Der Pflegesatz berechnet sich wie folgt:

 

Tagesbetreuung                                   17,00 €

(bis 10 Stunden/Tag/Hund)

 

Tagesbetreuung Sonn-/Feiertage            22,00 €

(bis 10 Stunden/Tag/Hund)

 

10-er Karte                                         160,00 €

Tagesbetreuung/Hund:

 

Urlaubs-/Übernachtungsbetreuung          24,00 €

pro angefangenem Kalendertag

(bzw. ab 10 Stunden/Tag/Hund)

 

Betreuung an Sonn- bzw. Feiertagen      zzgl.5,00€ 
(pro Sonn- oder Feiertag)

 

In den oben angegebenen Pflegesätzen sind die Heizkosten während der Heizperiode , Medikamentengabe, das pensionseigene Futter (wenn gewünscht), Spaziergänge, Kosten für Wäsche, Standardzimmerreinigung und -desinfektion, Übergabe bzw. Abholung an einem Sonn- und/oder Feiertag enthalten.

 

 

Rabattmöglichkeiten bestehen ab zwei Hunden aus einem Haushalt:

 

Bei Hunden, die aufgrund von Verhaltensproblemen, akuten Krankheitsbildern oder vermehrter Zimmerverschmutzung einen Pflegemehraufwand mit sich bringen, behält sich die Hundepension vor, einen Sonderzuschlag von 2,00 € pro Tag oder pro Zimmerverschmutzung zu berechnen.

 

Sämtliche Pflegekosten beinhalten die Unterbringung in den Räumlichkeiten der Hundepension (Gruppenhaltung, sofern nicht anderweitig vom Hundehalter gewünscht oder mit dem Charakter des Tieres vereinbar), das Ausführen des Hundes, die Nutzung der Auslaufflächen inkl. Gerätschaften, die Verabreichung von Medikamenten bei Bedarf sowie die Fütterung des Hundes.

Die Fütterung erfolgt in der Regel wahlweise mit von der Hundepension gestelltem Futter, bei Bedarf kann jedoch eigenes Futter mitgebracht werden.
 

Sollte der Hundehalter für seinen Hund Rohfütterung (BARF) wünschen, so bitten wir darum, dies bei der Buchung mit anzugeben und bei Abgabe des Hundes die Tagesrationen einzeln portioniert und verpackt mitzugeben.

 

 

§7 Storno- / Nichtantrittsgebühr

-        Bis zu 14 Kalendertage vor Betreuungsbeginn kostenlos möglich

 

Bei Nichtantritt der Betreuung ohne Stornierung/Rücksprache (=Nichterscheinen) ist der Hundehalter verpflichtet, den vollen Betreuungssatz über den kompletten gebuchten Zeitraum zu erstatten. Das gilt ebenfalls für Abholung des Hundegastes vor dem vertraglich vereinbarten Abholungsdatum.

 

 

 

§8 Aufklärungspflicht des Hundehalters

Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundepension bei Buchung über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten des Hundes und bestehende chronische Erkrankungen zu informieren sowie bei Übergabe des Hundes akute Krankheitsbilder, auch wenn diese innerhalb von 4 Wochen vor Pensionsbesuch ausgeheilt sind, mitzuteilen.

Der Hundehalter bestätigt, dass er der gesetzliche Eigentümer des Hundes ist.

 

 

§9 Nebenabsprachen

Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sämtliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform und der beidseitigen schriftlichen Bestätigung beider Parteien.

 

 

§10 Einwilligungserklärung zur Datennutzung zu weiteren Zwecken (nach DSGVO)
Hundepension Blaumühle, Heike Dabberdt, Blaumühlenweg 9, 355075 Gladenbach-Erdhausen, Telefon 06462 - 9167890

Mit der Unterschrift des Kunden auf dem Stammdatenblatt der Blaumühle – Die Hundepension willigt dieser darin ein, dass Blaumühle – Die Hundepension die durch den Kunden angegebenen Daten zum Zweck der Durchführung einer tiergerechten Betreuung des Hundes auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhebt.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen, ebenso wie die Weiterleitung an Dritte, bedarf es regelmäßig Ihrer Einwilligung. Die Einwilligung kann u.a. auf dem Stammdatenblatt der Blaumühle – Die Hundepension erteilt werden.

 

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Biedenkopf.

 

Stand: Oktober 2019


Datenschutz

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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
 
Datenschutz
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